Beurkundung

Das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich. Dies verdanken die Betroffenen Barbara und Mario Martin. Das Ehepaar hat selber 3 Kinder verloren und brachten mit einer Petition eine Gesetzesänderung auf den Weg.

Was hat die Gesetzesänderung erreicht?

Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen – erstmals die Möglichkeit, ihr Kind beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihm damit offiziell eine Existenz geben.

  • Das Gesetz ist seit dem 15.05.2013 in Kraft getreten und somit sofort wirksam
  • Alle Eltern haben nun das RECHT ihr Kind eintragen zu lassen.
  • Die „Urkunde“ musste den Namen „Bescheinigung nach §31…“ tragen, denn wenn es den Titel Urkunde tragen würde, wäre aus dem RECHT eine PFLICHT geworden! UND sie ist NICHT NUR eine Bescheinigung, denn sie hat wie alle Urkunden ein amtliches Siegel, den Bundesadler und wird amtlich beurkundet! Zudem wird es doch „registriert“, da jedes Standesamt diese Kinder auch aufnimmt, dokumentiert und werden gesondert gesammelt. (Also doch registriert und archiviert, jedoch nur nicht im Personenstandsregister (wegen der WHO)
  • Die „Fehlgeburten/Aborte/Leibesfrüchte“ wie sie bislang genannt wurden, sind mit der beurkundeten Bescheinigung PERSONEN/MENSCHEN geworden und KEINE SACHE mehr. Auf der beurkundeten Bescheinigung steht ganz klar KIND!
  • Alle Eltern haben das RECHT ihren KINDERN einen Namen zu geben
  • Bestattung: Mit dieser beurkundeten Bescheinigung haben ab sofort alle Eltern in jedem BUNDESLAND in DEUTSCHLAND das RECHT auf eine eigene Bestattung und eigenes Grab für ihr Kind! (seit 2009 hat jedes Bundesland ein Bestattungsrecht zugestimmt d.h. schon ab dort konnte man sein Kind (unter 500g) individuell bestatten lassen!) Mit der beurkundeten Bescheinigung geht dies jetzt ohne Wenn und Aber!
  • Die Klinken sind verpflichtet die Kinder als Personen zu behandeln und die Eltern über ihre Rechte aufzuklären und ihnen Infomaterial mitzugeben
  • Ganz wichtig: Die Eltern haben nun das RECHT ihre RECHTE notfalls EINKLAGEN zu KÖNNEN!
  • RÜCKWIRKENDE EINTRAGUNG!!! Alle Sterneneltern, die noch einen Nachweis über ihre “Fehlgeburt/Abort/Ausschabung/Verlust ihres Kindes“ haben, können dies beantragen und ihr Kind einen NAMEN geben und ebenfalls einen beurkundetet Bescheinigung ausstellen lassen! Sie ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig. Die Neuregelung gilt auch für Eltern, deren „Sternenkind“ bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist und sei es vor Jahrzenten.